Zuschaueranlage: Zuschaueranlage
Eine Zuschaueranlage ist eine Versammlungsstätte, die aus einem Zuschauerbereich, einem Versorgungsbereich und einem Aktionsbereich besteht. Der Aktionsbereich ist der Bereich, wo das Ereignis stattfindet, z.B. eine Bühne oder das Spielfeld.
Zur Zuschaueranlage zählen somit die Bereiche, in denen sich das Publikum vorübergehend oder für die Zeitdauer der Veranstaltung aufhält (ausgenommen der Aktionsbereich). Als Zuschaueranlage gelten u.a. Fußballstadien, Sporthallen und andere Anlagen im Freien und in Gebäuden.
DIN EN 13200-1 – Vorschriften für Zuschaueranlagen
Um Gefahrensituationen bei großen Veranstaltungen mit vielen Besuchern zu vermeiden, gibt es für die Anordnung von Zuschaueranlagen und deren bauliche Gegebenheiten Vorschriften. Diese sind in der DIN EN 13200-1 enthalten. Die Norm gilt für Zuschaueranlagen ortsfester oder provisorischer Veranstaltungsorte, z.B. Sporthallen und (Fußball-) Stadien sowie für Zuschaueranlagen in Gebäuden und im Freien. Für ortsfeste Veranstaltungsorte wie Kinos, Theater, Hörsäle u.ä. gelten die Vorschriften der DIN EN 13200-1 dagegen nicht.
Die DIN EN 13200-1 enthält u.a. Anforderungen an das Management der Steuerung und Überwachung der technischen Einrichtungen in der Anlage. Auch Hinweise zur Anordnung der Zuschauerplätze, deren Bemessung sowie zur Beschränkung der Belegungsdichte unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte sind in der Norm enthalten.
Die Anforderungen der Norm sollen die Funktionalität von Zuschaueranlagen gewährleisten und den Komfort sowie die Sicherheit der Besucher sicherstellen.
Neben der DIN EN 13200-1 gilt für Zuschaueranlagen wie Fußballstadien, Arenen u.ä. auch die jeweilige Versammlungsstättenverordnung eines Bundeslandes.