Der Begriff Ortspreis wird im Anzeigenverkauf bei Zeitungen, Zeitschriften und Werbe-Beilagen verwendet. Der Ortspreis ist ein besonders günstiger Anzeigenpreis, den nur Unternehmen erhalten, die im Verbreitungsgebiet der Zeitung liegen. Das Gegenteil vom Ortspreis ist der Grundpreis.
Unterschied Ortspreis und Grundpreis
Die verschiedenen Preise – Ortspreis und Grundpreis – werden für die in Sonderausgaben, Beilagen und im Anzeigenteil von Tageszeitungen und Zeitschriften geschalteten Anzeigen berechnet. Der Anzeigenpreis hängt davon ab, ob das Unternehmen seinen Sitz im Verbreitungsgebiet der Zeitung hat oder überregional ist und ob die Anzeige möglicherweise durch einen Werbungsmittler (Werbeagentur) in Auftrag gegeben wurde.
Daneben hängen Ortspreis und Grundpreis auch davon ab, ob der Druck in Farbe erfolgt sowie von der Anzahl der Farben und der Größe der Anzeige. Hierbei wird in der Regel in Spalten und Höhe gemessen. Die Höhe der Auflage kann ebenfalls in die Berechnung des Preises miteinfließen.
Ortspreis – Anzeigenpreis für Kunden vor Ort
Der Ortspreis ist ein besonders günstiger Anzeigenpreis, den Tageszeitungen und Zeitschriften ihren Kunden vor Ort gewähren, also Unternehmen, die ihren Sitz im Verteilungsgebiet der Zeitung haben. Zudem ist Voraussetzung, dass die Anzeigen direkt beim Verlag geschaltet werden, ohne Werbungsmittler.
Viele Zeitungen haben anstelle des Ortspreises den Direktpreis eingeführt.
Grundpreis – Preis für Werbungsmittler und überregionale Unternehmen
Im Unterschied zum Ortspreis gibt es den Grundpreis. Auf dessen Basis wird der Anzeigenpreis für Unternehmen, die nicht ortsansässig sind oder Werbungsmittler, beispielsweise Werbeagenturen mit der Anzeigenschaltung beauftragen, berechnet.
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