Arbeitnehmerüberlassung: Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
Eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber an Dritte überlassen wird. Andere Bezeichnungen für Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeit, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung oder auch Personalleasing.
Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt der Arbeitgeber (Verleiher) den Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für eine festgelegte Zeit zur Arbeitsleistung. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden dabei vom Entleiher übernommen. Darüber hinaus ist eine Arbeitnehmerüberlassung an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Die ANÜ ist dabei von einem normalen Dienstvertrag abzugrenzen.
Rechtliche Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in Österreich das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).
Leiharbeit in verschiedenen Branchen
Das Prinzip der Leiharbeit findet sich in verschiedenen Branchen, beispielsweise in der Metall- und Bergbauindustrie, in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie, in der Kautschukindustrie sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Auch in der Schienenverkehr-Branche sowie in der Eventbranche werden häufig Leiharbeiter engagiert.
Weitere Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.